Nein zur Volksinitiative von Jugendverbänden gefordert: "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"

 

Am 18. Mai wird wieder abgestimmt. Diesmal auch über eine Initiative, die hoch emotional und sehr delikat ist. Sie hat grossen Einfluss auf die Zukunft der Jugend- und Freiwilligenarbeit.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), die Pfadibewegung Schweiz und Jungwacht Blauring setzen sich gemeinsam für ein NEIN bei der Abstimmung vom 18. Mai ein. Die Initiative trifft hauptsächlich die Jungen - in unverhältnismässigem Masse!

Der Initiativtext sagt klar: «Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes ( ...) beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.» Das trifft primär Teenager und nicht (wie viele erwarten) die erwachsenen Männer, welche ihre Machtposition gegenüber Kinder ausnützen. Denn nach aktuellen Studien sind 85% der Haupttäter bei Sexualdelikten mit Kindern, also bis 16 Jahre, Jugendliche, die leicht älter oder fast gleich alt sind. In der NLZ vom 26. April 2014 macht Martin Killias (S.3) auf folgende Beispiele Aufmerksam:

 

Beispiel 1:
Ein 15-jähriges Mädchen hat von sich selber ein Bild gemacht, wie es masturbiert. Das Bild schickte sie an den Freund. Das Bild gelangte auf Facebook. Das Mädchen ging mit seinen Eltern zur Polizei. Rechtlich ist der Fall eindeutig. Das Mädchen ist 15, damit ein Kind, und machte sich mit dem Foto wegen Herstellung von Kinderpornografie strafbar, der Freund wegen des Besitzes. Nach der Pädophileninitiative könnte es deswegen nie als Kinderkrankenschwester oder Lehrerin arbeiten. Es wäre lebenslang ausgeschlossen wegen einer Dummheit.

Mit dem Handyboom und der Tendenz von Jugendlichen, sich selbst nackt zu fotografieren oder sich beim Masturbieren zu fotografieren, sind die meisten wegen Kinderpornografie verurteilten Jugendliche, die sich selbst oder den Partner fotografiert haben.

 

Beispiel 2:

Eine 19-Jährige hat ein Konfirmationslager begleitet. Dabei ist sie einem über 16-Jährigen nähergekommen. Es kam zwar nicht zu Sex. Das ist im Prinzip eine schwierige Situation in einem Abhängigkeitsverhältnis. Da im Initiativtext auch Missbrauch mit abhängigen Personen einbezogen ist, würde diese junge Frau ein lebenslanges Berufsverbot erhalten.

 

Wir alle sind für den Schutz unserer Kinder. Wir sind jedoch auch für die Förderung unserer Kinder und der Erhaltung von Lernfeldern. Der indirekte Gegenvorschlag vom Bundesrat zur Initiative in Form einer Gesetzesvorlage ist nicht nur ausreichend sondern geht inhaltlich sogar noch weiter als die Initiative, verletzt dabei aber keine Verfassungsgrundsätze. Kinder und Jugendliche machen Fehler und sollen daraus lernen können. Wir sollten sie dabei unterstützen und ihnen nicht auf Lebenszeit Lernfelder verschliessen!

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Kommentare: 2
  • #1

    C.Pendl (Samstag, 03 Mai 2014)

    Kinder und Jugendliche machen Fehler und sollten daraus lernen? Missbrauch ist kein Fehler ,sondern eine Tat die einem andern Menschen das ganze Leben zerstört. Das darf nicht gefördert werden, sondern muss bestraft werden. Bitte seid so nett und sucht zu Menschen Kontakt die missbraucht wurden. Danach habt ihr eine andere Meinung. Wenn man so eine Tat begeht muss es unbedingt Konsequenzen haben.

  • #2

    S.D. (Samstag, 03 Mai 2014 22:37)

    Ich empfehle auch die Erklärungen zur Inititative und zum Gegenvorschlag des Bundesrates unter easyvote: http://www.youtube.com/watch?v=oV_llKtM3oc

    Mit dem Gegenvorschlag wird ein umfassendes Gesetz durch den Bundesrat erlassen, das weitergeht als die Initiative. Bundesrat und die meisten Parteien ohne SVP, BDP sowie die Jugendverbände lehnen die Initiative daher ab. Damit wird automatisch das neue Gesetz (= indirekter Gegenvorschlag) durch den Bundesrat in Kraft treten.