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Ab 1. Juli 2011 härtere Strafen für Drogenabgabe an Kinder und Jugendliche

Künftig wird strenger bestraft, wer Drogen an Kinder und Jugendliche abgibt oder verkauft. Die härteren Strafen sind Teil des neuen Jugendschutzes im revidierten Betäubungsmittelgesetz, womit das Vier-Säulen-Prinzip der Schweizer Drogenpolitik –Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression – definitiv im Gesetz verankert wird. Gleichzeitig werden auch Früherkennung und Prävention grösseres Gewicht beigemessen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Im neuen Gesetz, das dem Bund auch mehr Gewicht bei der Koordination mit den Kantonen gibt, werden zudem die medizinische Anwendung von Cannabis neu geregelt und die heroingestützte Behandlung definitiv ins Gesetz aufgenommen. Speziell berücksichtigt werden bei der Früherkennung Kinder und Jugendliche. Künftig haben Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen die Befugnis, den zuständigen Behandlungs- und Sozialhilfestellen Kinder und Jugendliche zu melden, bei denen sie suchtbedingte Störungen festgestellt haben oder vermuten.

 

Wer Betäubungsmittel an Jugendliche abgibt, muss mit härteren Strafen rechnen - insbesondere in unmittelbarer Nähe von Schulen. Anbau und Handel mit Hanf bleiben grundsätzlich verboten - unabhängig vom Verwendungszweck. Gemäss Gesetz besteht jedoch die Möglichkeit, Medikamente auf Hanfbasis oder andere verbotene Betäubungsmittel wie Heroin, das sich neben Morphium als äusserst wirksames Schmerzmittel erwiesen hat, für die medizinische Anwendung zuzulassen.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BAG.


Gefährdete Kinder und Jugendliche

Die grosse Mehrheit der Jugendlichen übersteht die Turbulenzen der Adoleszenz ohne negative Konsequenzen. Bei einigen jedoch hinterlassen Sucht, Gewalt, Ausgrenzung, psychische Belastungen oder andere problematische Situationen nachhaltige Spuren. Fachleute sind sich einig: solche Entwicklungen müssen bei den ersten Anzeichen unterbunden werden. Früherkennung und Frühintervention (F + F) ist ein relativ junger Präventionsansatz, der genau dieses Ziel verfolgt. Seit 2006 gewinnt er auch in der Schweiz mehr und mehr an Bedeutung.

Nachfolgend können Sie den aktuellen Newsletter "Spectra" vom Mai 2011 des Bundesamtes für Gesundheit BAG herunterladen.

Darin sind interessante Berichte u.a. mit Rebekka Röllin Bolzern, die auch das Rothenburger sensor-Projekt begleitet.

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Newsletter 05/2011 BAG / Früherkennung und -intervention
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