Das sind die Mietbedingungen

Der Mieter, die Mieterin verpflichtet sich, dass diese Mietbedingungen eingehalten werden und übernimmt für allfällige Schäden die volle Verantwortung.

 

Mietbedingungen

  1. Die Verantwortung für die Veranstaltung muss eine erwachsene Person (mindestens 18 Jahre) übernehmen
  2. Die Mietgebühr beträgt Fr. 50.--.
    Für SchülerInnen der Oberstufe ist die Miete gratis.
  3. Das Depot beträgt für SchülerInnen der Oberstufe Fr. 100.--, für Jugendliche ab 16 Jahren Fr. 250.--.
    Die Depotgebühr wird bei der Schlüsselabgabe zurückbezahlt, sofern die vertraglich vereinbarten Mietbedingungen eingehalten wurden.
    Hat die Vermieterin Mängel und/oder Schäden zu beanstanden, wird die Depotgebühr mit den Kosten für die Behebung der Mängel und/oder des Schadens verrechnet.
  4. Der Schlüssel kann zum vereinbarten Zeitpunkt bei der vereinbarten Stelle (in der Regel die/der Jugendanimator der Gemeinde Rothenburg) abgeholt und zurückgegeben werden.
  5. Die Abgabe des Jugendtreffs findet - in Absprache mit der VermieterIn - zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
  6. Wird der Zeitpunkt der Abgabe gemäss Punkt 5 dieser Mietbedingungen seitens der Mieter nicht eingehalten, wird ein Zuschlag von Fr. 50.-- erhoben.
  7. Allfällige Schäden werden am Depotgeld abgezogen. Bei grösseren Schäden haftet die verantwortliche Person oder deren Eltern.
  8. Das Konsumieren sowie die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie von Drogen sind im Jugendtreff und auf dem Vorplatz verboten.
  9. Es herrscht im gesamten Jugendtreff sowie auf dem Vorplatz Rauchverbot.
  10. Getränke und Snacks müssen selber mitgebracht werden.
  11. Die Musikanlage ist mit der nötigen Vorsicht zu bedienen. Die bei der Anlage aufgehängte Betriebsanleitung ist zu befolgen. Die Musik darf ausserhalb des Jugendtreffs nicht zu hören sein.
  12. Es sind die offiziellen Parkplätze bei der Chärnshalle zu benützen.
  13. Im Jugendtreff darf nicht übernachtet werden.
  14. Der Jugendtreff muss bis zur Abgabe des Schlüssels geputzt werden. Der Jugendtreff muss sich im selben Zustand befinden wie bei der Übernahme.
  15. Für die Reinigung im Jugendtreff sowie der dazugehörigen Toiletten sind die Mieter verantwortlich. Eine allfällige notwendige Nachreinigung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  16. Die Umgebung des Jugendtreffs ist sauber zu halten.
  17. Der Abfall muss von den Mietern selber entsorgt werden. Es befinden sich zwei 60-Liter Abfallsäcke im Treff. Werden weitere benötigt, müssen Abfällsäcke mit Vignette selber mitgebracht werden.
  18. Die Veranstaltung muss spätestens um 00:30 beendet sein. Wegen der Nachtruhe ist nach 22.00 Uhr jeder Lärm zu vermeiden; Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben. Nach 22.00 Uhr dürfen sich keine Personen mehr auf dem Vorplatz des Jugendtreffs aufhalten. Beim Verlassen der Veranstaltung ist die Nachtruhe einzuhalten.
  19. Findet in der Chärnshalle ein Fest statt, wird der Jugendtreff nicht vermietet.