Das sind die Mietbedingungen
Der Mieter, die Mieterin verpflichtet sich, dass diese Mietbedingungen eingehalten werden und übernimmt für allfällige Schäden die volle Verantwortung.
Mietbedingungen
- Die Verantwortung für die Veranstaltung muss eine erwachsene Person (mindestens 18 Jahre) übernehmen
- Die Mietgebühr beträgt Fr. 50.--.
Für SchülerInnen der Oberstufe ist die Miete gratis. - Das Depot beträgt für SchülerInnen der Oberstufe Fr. 100.--, für Jugendliche ab 16 Jahren Fr. 250.--.
Die Depotgebühr wird bei der Schlüsselabgabe zurückbezahlt, sofern die vertraglich vereinbarten Mietbedingungen eingehalten wurden.
Hat die Vermieterin Mängel und/oder Schäden zu beanstanden, wird die Depotgebühr mit den Kosten für die Behebung der Mängel und/oder des Schadens verrechnet. - Der Schlüssel kann zum vereinbarten Zeitpunkt bei der vereinbarten Stelle (in der Regel die/der Jugendanimator der Gemeinde Rothenburg) abgeholt und zurückgegeben werden.
- Die Abgabe des Jugendtreffs findet - in Absprache mit der VermieterIn - zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
- Wird der Zeitpunkt der Abgabe gemäss Punkt 5 dieser Mietbedingungen seitens der Mieter nicht eingehalten, wird ein Zuschlag von Fr. 50.-- erhoben.
- Allfällige Schäden werden am Depotgeld abgezogen. Bei grösseren Schäden haftet die verantwortliche Person oder deren Eltern.
- Das Konsumieren sowie die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie von Drogen sind im Jugendtreff und auf dem Vorplatz verboten.
- Es herrscht im gesamten Jugendtreff sowie auf dem Vorplatz Rauchverbot.
- Getränke und Snacks müssen selber mitgebracht werden.
- Die Musikanlage ist mit der nötigen Vorsicht zu bedienen. Die bei der Anlage aufgehängte Betriebsanleitung ist zu befolgen. Die Musik darf ausserhalb des Jugendtreffs nicht zu hören sein.
- Es sind die offiziellen Parkplätze bei der Chärnshalle zu benützen.
- Im Jugendtreff darf nicht übernachtet werden.
- Der Jugendtreff muss bis zur Abgabe des Schlüssels geputzt werden. Der Jugendtreff muss sich im selben Zustand befinden wie bei der Übernahme.
- Für die Reinigung im Jugendtreff sowie der dazugehörigen Toiletten sind die Mieter verantwortlich. Eine allfällige notwendige Nachreinigung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Die Umgebung des Jugendtreffs ist sauber zu halten.
- Der Abfall muss von den Mietern selber entsorgt werden. Es befinden sich zwei 60-Liter Abfallsäcke im Treff. Werden weitere benötigt, müssen Abfällsäcke mit Vignette selber mitgebracht werden.
- Die Veranstaltung muss spätestens um 00:30 beendet sein. Wegen der Nachtruhe ist nach 22.00 Uhr jeder Lärm zu vermeiden; Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben. Nach 22.00 Uhr dürfen sich keine Personen mehr auf dem Vorplatz des Jugendtreffs aufhalten. Beim Verlassen der Veranstaltung ist die Nachtruhe einzuhalten.
- Findet in der Chärnshalle ein Fest statt, wird der Jugendtreff nicht vermietet.
